Abmahn-Anwälte verlieren vor Gericht

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Es ist gut zwei Jahre her, da mahnte die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH reihenweise Internetnutzer wegen illegalem Streaming ab.

Wie sich jedoch kurz danach herausstellte, war die gesamte Abmahnwelle juristisch nicht sauber verlaufen und dem Antrag auf Herausgabe der Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom zu den IP-Adressen, welche im Verdacht standen, urheberrechtlich geschütztes Material illegal angeschaut zu haben, hätte nicht entsprochen werden dürfen.

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte mahnte im Herbst 2013 für den Rechteinhaber The Archive AG User der Streaming-Plattform www.redtube.com ab, die sich angeblich illegal per Streaming urheberrechtlich geschützte Werke des Rechteinhabers The Archive AG anschauen würden. Hierbei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, wie sie Anzahl der Anfragen zeigte. Neben dem Titel “Amanda’s Secret” wurden noch die Werke “Dream Trip”, “Glamour Show Girls”, sowie “Miriam’s Adventures” abgemahnt.

In beiden Fällen wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert sowie die Zahlung einer Schadenspauschale von insgesamt 250,00 €.

Recht schnell stellte sich heraus, dass diese Abmahnwelle für die Kanzlei problematischer war, als zunächst gedacht. Es begann mit einer juristischen Beschwerdewelle durch die Betroffenen, da dem Landgericht offensichtlich in den Fällen, in denen die Auskunftsbeschlüsse erlassen wurden, ein falscher Sachverhalt zugrunde gelegt wurde. Ebenso ermittelte darauf die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Geschäftsführer von Urmann + Collegen, da nicht wirklich feststand, ob das Streamen überhaupt strafbar sei. Am 30. April 2014 teilten U+C Rechtsanwälte dem Gericht mit, das Mandat niedergelegt zu haben und die Firma The Archive AG nicht mehr zu vertreten.

Nun gab es ein Urteil

Am 8. Dezember kam es vor dem AG Regensburg nach nahezu zwei Jahren zu einem Urteil. Nach Ansicht des Amtsgerichtes lagen ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten des Beklagten vor und verurteilte diese zu Schadensersatz.

Karsten Gulden von “Gulden Röttger Rechtsanwälte” meint dazu:

AG Regensburg: Rechtsanwalt Urmann begeht vorsätzlich unerlaubte Handlung
Erfreuliches und überfälliges Urteil gegen den Drahtzieher in der RedTube-Affäre. Thomas Urman muss Schadensersatz zahlen. Das Gericht stellte fest, dass er “wider besseres Wissens” die Abmahnungen aussprach und die Abgemahnte förmlich erpresste.
Das Gericht sah ausreichende Anhaltspunkte für ein arglistiges Verhalten Urmanns, da auch das Landgericht Köln getäuscht wurde, um an die Adressdaten der Abgemahnten heranzukommen. Über diese Täuschung wurden die Abgemahnten nicht informiert. Im Gegenteil – Dieser Irrtum wurde schamlos ausgenutzt. Die Adressermittlung erfolgte daher unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Abgemahnten. Das LG Köln ist bei der Erteilung der Auskünfte von einem völlig anderen Sachverhalt ausgegangen.

 

Quelle: mimikama.at

Zusatz: Vielleicht noch wichtig zu erwähnen: Die Kanzlei gibt es inzwischen nicht mehr – und “Drahtzieher” Thomas Urmann hat seine Zulassung als Anwalt verloren: http://www.infodocc.info/rechtsanwalt-thomas-urmann-und-uc-sind-geschichte/

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